hello world!
hello world!

Sören Sänger

Stellvertretender Niederlassungsleiter

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Über mich

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht

Berufliche Vita

seit 2015
Rechtsanwalt bei der Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Dortmund

seit 2015
Rechtsanwalt                                                                                                                                                                                                                                    Referendariat beim Landgericht Dortmund (OLG-Hamm)                                                                                                                                                              Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
  • Dortmunder Anwalt- und Notarverein e.V

Magazinbeiträge von
Sören Sänger

30.07.2026

Wer haftet für Schäden in der Autowaschanlage?

Springt der Wagen in der Waschanlage aus der Führung, kollidiert er im Auslauf oder reißt eine Antenne ab, stellt sich die Haftungsfrage. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind der Anlagentyp, der Zeitpunkt des Schadens sowie Verteilung der Beweislast. Folgend die maßgeblichen Entscheidungen im Überblick, mit der aktuellsten zuerst.
Voigt hat geregelt.
19.05.2025

Geschädigte dürfen auf die Angemessenheit der Sachverständigenkosten vertrauen!

Nach einem Unfall, bei dem die alleinige Haftung des Unfallverursachers außer Frage stand, lies der Geschädigte sein Fahrzeug durch einen Sachverständigen begutachten. Das Grundhonorar des Sachverständigen betrug 734 EUR, der Versicherer wollte aber nur 615 EUR erstatten. Der Geschädigte hatte daher keine andere Wahl als den Versicherer zu verklagen!
Voigt hat geregelt.
19.11.2021

Welche Folgen hat die irrige Annahme von “Dauerrot”?

Nicht nur vor Feuerwehrausfahrten im Einsatzfall, auch im ganz „normalen Straßenverkehr“ erscheint die Rotphase an manchen Ampeln manchmal ungewöhnlich lang. Wer in einer solchen Situation das Rotlicht überfährt, weil er annimmt die Ampelanlage sei defekt und zeige dauerhaft Rot, begeht im Regelfall einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Doch unter Umständen können Gerichte Milde walten lassen, wie mehrere Urteil belegen. Als Beispiel sie ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund 04.02.2017 (Az. 729 OWi-264 JS 2313/16) genannt.
Voigt hat geregelt.
envelopephone-handsetmagnifiercross WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner