Mit Abstand fährt´s sich besser!
Was gilt beim Überholen? Wer ein fahrendes Fahrzeug überholt, muss gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 StVO einen ausreichenden Seitenabstand einhalten. In § 5 Absatz 4 Satz 3 StVO wird dieser für das Überholen von Fußgängern, Rad- und Elektrokleinstfahrzeugfahrern auf mindestens 1,5 Metern...