Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Geldstrafe ja, Entzug der Fahrerlaubnis nein!
...er seitdem nicht erneut strafrechtlich aufgefallen war. Frühere, jugendstrafrechtliche Verurteilungen, schlugen allerdings belastend zu Buche. Unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen...