Nutzungsausfallentschädigung auch bei Vorhandensein mehrerer Fahrzeuge möglich!
...Da der Nutzungsausfallschaden aber ein typischer, aber nicht notwendiger Folgeschaden ist, der weder dem Grunde noch der Höhe nach von vornherein feststeht, gelten eben auch bestimmte Besonderheiten (OLG Saarbrücken, Urt....