Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren, das gegen Urteile des Amtsgerichts eingelegt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere bei der Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 StVG.
Bei Fahrverboten ist die Rechtsbeschwerde immer zulässig. Dabei ist die Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und Geldbuße zu berücksichtigen und die Beschwerde gegen das Fahrverbot erfasst regelmäßig auch die Höhe der Geldbuße.
Mit der Rechtsbeschwerde wird überprüft, ob das Urteil Rechtsfehler enthält, also ob das Recht richtig angewendet wurde. Sie prüft insbesondere die Auslegung und Anwendung des materiellen und Verfahrensrechts. Da es sich nicht um eine Tatsacheninstanz handelt, ist eine Tatsachenfeststellung nicht möglich.
Liegen Rechtsfehler vor, kann das Rechtsbeschwerdegericht das Urteil aufheben oder abändern.