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Quarantänestellplatz

Informationen
27.07.2026

Ein Quarantänestellplatz, auch Quarantänestandplatz genannt, ist ein besonders gesicherter und überwachter Abstellort. Auf diesem wird ein beschädigtes oder brandverdächtiges Fahrzeug isoliert abgestellt.

Er ist vor allem bei Elektro- und Hybridfahrzeugen von Bedeutung: Wenn die Hochvoltbatterie (Traktionsbatterie) nach einem Unfall oder Defekt möglicherweise beschädigt ist, soll die Quarantäne die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion – das sogenannte thermische Durchgehen – von Menschen, Fahrzeugen, Gebäuden und der Umwelt fernhalten. Ein solcher Brand kann mit einer Verzögerung von Stunden bis zu mehreren Tagen eintreten.

Deshalb wird das Fahrzeug mit ausreichendem Sicherheitsabstand aufgestellt und beobachtet, bis eine Fachwerkstatt oder ein Sachverständiger die Batterie als sicher einstuft.

Rechtlicher Rahmen

Eine ausdrückliche gesetzliche Definition des Begriffs kennt das deutsche Recht nicht. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Bereiche:

  • Gefahrenabwehr (Anordnung der gesicherten Verwahrung durch Polizei oder Feuerwehr),
  • Verkehrssicherungspflicht des Verwahrers (§ 823 BGB),
  • Transportrecht (ADR-Sondervorschriften SV 666/667 für beschädigte oder defekte Lithiumbatterien) sowie
  • technische und berufsgenossenschaftliche Regeln (u. a. DGUV Information 209-093 zu Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen).

Ein einheitlicher Detailstandard besteht nicht; maßgeblich sind der Stand der Technik und die Umstände des Einzelfalls.

Kostenersatz

Ein Quarantänestellplatz ist deutlich teurer als ein gewöhnlicher Standplatz. Nach einem unverschuldeten Unfall zählen die Mehrkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden (§ 249 BGB), soweit sie zur sachgerechten Schadensabwicklung erforderlich und angemessen sind.

Die Ersatzfähigkeit der Kosten wird stets im Einzelfall geprüft und die Rechtsprechung lässt bei überzogenen Forderungen regelmäßig den Einwand der Zuvielforderung zu. Erhöhte Tagessätze sind allerdings nur für den tatsächlich gefahrbedingten Zeitraum durchsetzbar (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 04.05.2026, Az. 14 O 169/24). Für die anschließende, ungefährliche Verwahrung gilt der übliche Satz.

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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