Der Bußgeldkatalog ist die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Er wurde auf Grundlage der Ermächtigung in § 26a Straßenverkehrsgesetz (StVG) erlassen und enthält für bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten Regelsätze für Verwarnungsgelder, Geldbußen und Fahrverbote.
Nach § 1 Abs. 1 BKatV sind bei den in der Anlage aufgeführten Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich die dort festgelegten Beträge anzuwenden. Sieht der Bußgeldkatalog für einen Verstoß einen Regelsatz von bis zu 55 Euro vor, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben.
Die im Bußgeldkatalog genannten Beträge sind Regelsätze. Nach § 1 Abs. 2 BKatV gehen sie von gewöhnlichen Tatumständen aus. Dabei unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Begehung von Verkehrsverstößen.
Der Zweck des Bußgeldkatalogs, eine möglichst einheitliche Ahndung zu gewährleisten, ist gesetzlich und in der Rechtsprechung anerkannt; die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bleibt stets möglich und gesetzlich geboten (BVerfG, Beschl. v. 24.03.1996, Az. 2 BvR 616/91, m.w.N.)