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Doppelte Rückschaupflicht

Informationen
06.10.2026

Wer abbiegen will, muss zuvor den rückwärtigen Verkehr zweimal kontrollieren: einmal vor dem Einordnen und ein weiteres Mal unmittelbar vor dem Abbiegen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 StVO).

Das gilt nach links als auch nach rechts und beim Abbiegen in eine Straße ebenso wie beim Abbiegen in einen Feldweg oder ein Grundstück. Unterbleibt die zweite Rückschau und kommt es zur Kollision mit einem Überholer, trägt der Abbiegende häufig einen erheblichen Teil der Haftung.

Die Pflichten zu Ankündigung und Einordnen behandelt das Stichwort Abbiegen & Blinken.

Der zweite Blick gehört unmittelbar vor das Abbiegen!

Eine zweite Rückschau, die noch vor dem Einordnen stattfindet, erfüllt die Pflicht nicht. Das OLG Hamm billigte die Annahme eines Verstoßes, weil der Fahrer eines Traktorgespanns zuletzt vor dem Einordnen und nicht mehr zwischen Einordnen und Abbiegen nach hinten geschaut hatte. Bei einem Blick unmittelbar vor dem Einlenken hätte er den Pkw schon auf der Gegenfahrbahn sehen und das Abbiegen abbrechen müssen (Beschl. v. 04.05.2020, Az. 7 U 29/19).

Sieht der Abbiegende beim zweiten Blick ein Fahrzeug schnell aufschließen, darf er nicht mehr ohne Weiteres darauf vertrauen, dass es bremst. Das OLG Düsseldorf hielt dem Fahrer eines Krankentransportwagens vor, dass er weiter abbog, obwohl er den nachfolgenden Pkw nur noch etwa 20 m hinter sich gesehen hatte; er hätte ihn länger im Blick behalten müssen (Urt. v. 10.04.2018, Az. I-1 U 86/17).

Entfällt die Pflicht bei einem Überholverbot?

Der zweite Blick ist dem Wortlaut der Norm zufolge nur entbehrlich, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Das OLG Düsseldorf beschränkt diese Ausnahme auf Fälle, in denen eine Gefährdung aus baulichen Gründen ausgeschlossen ist; dass das Überholen rechtlich verboten ist, genügt nicht. Der Leitsatz lautet: „Ein Überholverbot entbindet den Linksabbieger nicht von der Pflicht zur doppelten Rückschau.“

Das OLG Frankfurt hatte dagegen erwogen, den Abbiegenden von der zweiten Rückschau zu befreien, wenn ein Linksüberholen besonders verkehrswidrig wäre (Urt. v. 11.01.2017, Az. 16 U 116/16). Dem folgte das OLG Düsseldorf nicht. Es hält aber für möglich, dass ein Rückschaufehler bei der Haftungsabwägung neben einem besonders groben Verstoß des Überholers nicht ins Gewicht fällt.

Was gilt beim Abbiegen in ein Grundstück?

Hier verlangt § 9 Abs. 5 StVO zusätzlich, eine Gefährdung anderer auszuschließen. Das bedeutet nach dem OLG Düsseldorf „äußerste Sorgfalt“; die doppelte Rückschau gilt beim Abbiegen in ein Grundstück und beim Wenden gleichermaßen (Urt. v. 10.04.2018, Az. I-1 U 86/17). Ein Radfahrer, der abseits einer Kreuzung nach links auf ein Firmengelände abbog, ohne sich zur Mitte einzuordnen, während der Überholvorgang hinter ihm erkennbar schon lief, haftete allein (OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2021, Az. 1 U 216/20).

Wer muss was beweisen?

Kollidiert ein Abbiegender in engem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit dem Abbiegen mit einem Überholer, spricht der Anscheinsbeweis für sein Verschulden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2021, Az. 1 U 216/20; OLG Hamm, Beschl. v. 04.05.2020, Az. 7 U 29/19). Der Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht ausnahmslos. Gerade im Streit mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners kommt es häufig auf folgende Grenzen und Gegenargumente an:

  • Überholte der Gegner trotz Überholverbots, greift der Anscheinsbeweis gegen den Abbiegenden nicht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2018, Az. I-1 U 86/17).
  • Wer dem Abbiegenden zu spätes Blinken vorwirft, muss es beweisen; Zweifel gehen zu seinen Lasten (ebenda).
  • Fährt das nachfolgende Fahrzeug auf, statt zu überholen, spricht kein Anschein gegen den Abbiegenden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.12.2021, Az. 1 U 216/20).
  • Ein Rückschaufehler zählt nur, wenn er sich ausgewirkt hat. Ob der Überholer beim zweiten Blick schon zu sehen war, klären die Gerichte per Unfallrekonstruktion (OLG Hamm, Beschl. v. 04.05.2020, Az. 7 U 29/19).

Wie verteilen die Gerichte die Haftung?

Feste Quoten gibt es nicht. Den Ausschlag gibt, ob der Abbiegende rechtzeitig geblinkt und sich eingeordnet hat und ob für den Überholer eine unklare Verkehrslage oder ein Überholverbot bestand. Die Entscheidungen zeigen die Spannweite:

  • Mithaftung von einem Drittel für den Abbiegenden, obwohl die Gegenseite grob verkehrswidrig überholt hatte (OLG München, Urt. v. 09.03.2022, Az. 10 U 6476/21; Urt. v. 07.02.2020, Az. 10 U 3507/19).
  • Hälftige Teilung, wenn der Traktorfahrer sich nicht einordnete und keine zweite Rückschau hielt, der Überholer aber trotz sichtbaren Blinkers nicht abbrach (OLG München, Urt. v. 22.12.2021, Az. 10 U 2299/21), ebenso beim Überholen im Überholverbot (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.04.2018, Az. I-1 U 86/17).
  • Alleinhaftung des Abbiegenden, wenn er ohne Blinker ausschwenkte (OLG München, Urt. v. 22.07.2020, Az. 10 U 601/20).
  • Steht als einziger Verstoß die fehlende zweite Rückschau fest, tritt die Betriebsgefahr des Überholers nicht vollständig zurück (OLG München, Urt. v. 28.07.2022, Az. 24 U 404/21).

Hinweis für LKW-Fuhrparks und Landwirtschaft:

Bei Lkw, Traktoren und Gespannen setzen Gerichte wegen Größe und Schwerfälligkeit eine erhöhte Betriebsgefahr an.

Das Einbiegen in einen Feldweg ist für den Folgeverkehr zudem schwerer zu erkennen (OLG Hamm, Beschl. v. 04.05.2020, Az. 7 U 29/19). Fuhrparkverantwortliche sollten Fahrer deshalb gezielt zum Linksabbiegen unterweisen: Zuletzt unmittelbar vor dem Einlenken in die Spiegel und, wo der tote Winkel es verlangt, über die Schulter schauen. Das Abbiegen zurückstellen, wenn ein Fahrzeug schnell aufschließt.

Ob der Überholer beim zweiten Blick schon zu sehen war, entscheidet sich später oft an Sekunden. Telematikdaten sollten nach einem Unfall sofort gesichert werden, bevor sie überschrieben werden.

Dashcam-Aufnahmen sind im Haftungsprozess grundsätzlich verwertbar, auch wenn die Daueraufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig ist (BGH, Urt. v. 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17). Für die Aufzeichnung selbst gilt das nicht: Eine permanente Speicherung kann ein Bußgeld der Datenschutzaufsicht auslösen. Fuhrparks sollten Dashcams deshalb so einstellen, dass sie nur kurz und anlassbezogen speichern, etwa ausgelöst durch einen Aufprall. Mehr dazu: Rübensaison: Wer haftet, wenn der Traktor abbiegt?

Bußgelder

Wer abbiegt, ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben, zahlt nach Nr. 35 BKat 10 €, mit Gefährdung 30 €, mit Sachbeschädigung 35 €. Punkte im Fahreignungsregister fallen dafür nicht an.

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Dr. Wolf-Henning Hammer

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