Ein Sattelanhänger ist ein Anhänger, der so konstruiert ist, dass er teilweise auf der Sattelzugmaschine aufliegt und ein wesentlicher Teil von Anhänger- und Ladungsgewicht vom Zugfahrzeug getragen wird. Rechtlich gilt er als eigenständiges Fahrzeug, das zur Verbindung mit einem Kraftfahrzeug bestimmt ist.
Im Fahrerlaubnisrecht richtet sich die erforderliche Fahrerlaubnisklasse nach der zulässigen Gesamtmasse der Kombination. Die Klasse BE erfasst Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger bis 3.500 kg, schwerere Kombinationen fallen unter C1E bzw. CE.
Im Versicherungsrecht bleibt der Sattelanhänger auch im angekoppelten Zustand ein eigenständiges, gesondert versicherungspflichtiges Fahrzeug (Art. 1 Nr. 1 RL 2009/103/EG). Dritten gegenüber haften die Fahrzeuge eines Gespanns / des Sattelzuges (Maschinenwagen + Anhänger) Sattelschlepper + Auflieger) grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Die Verteilung im Innenverhältnis klären die Versicherer untereinander. Eine Deckung von Sachschäden am Auflieger über die Versicherung der Zugmaschine besteht nicht automatisch.
Im Transport- und Frachtrecht kann der Auflieger selbst Beförderungsgut sein, etwa beim Trailer-Trucking. Ist dies der Fall, sind die frachtrechtlichen Vorschriften des HGB maßgeblich.
Im Straßenverkehrsrecht ist der Sattelanhänger zulassungspflichtig und unterliegt den technischen Anforderungen von StVZO und FZV, insbesondere zu Länge, Achslast und Ladungsverteilung.